AGBs


Durch Beauftragung eines Shootings über Instagram, WhatsApp, Kontaktformular, etc. stimmt der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zu.


1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografin Selina von Sichtbar Fotografie, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.


2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer per WhatsApp, per E-Mail oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer per WhatsApp oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt per WhatsApp, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.5. Bei einer Hochzeitsreportage wird das Geschäft bindend durch Unterzeichnung des Vertrags.


3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig (spätestens 48h vorher) vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografieverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografen sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von den Fotografen nicht zu vertreten sind; u.a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.


4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1. Die Auftragnehmerin schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Die Auftragnehmerin fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung / Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann

4.2. an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.3. Die Auftragnehmerin schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien sowie Rohdateien im RAW Format. Die Art der Bearbeitung unterliegt hier der künstlerischen Freiheit der Fotografin. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der Bilder.

4.4. Die Auftragnehmerin übergibt dem Auftraggeber spätestens 8 Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben, Holzboxen) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.


5. Vergütung und Auslagen

5.1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

5.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

5.3. 25% der im Vertrag festgelegten Kosten werden ab der Vertragsunterzeichnung fällig und müssen bis 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung beglichen sein. Ist dies nicht der Fall so wird der geschlossene Vertrag nichtig. Der offene Restbetrag muss bis spätestens 14 Tage nach dem vereinbarten Fototermin beglichen sein. Ist dies nicht der Fall, wird die fertige Arbeit nicht an den Auftraggeber herausgegeben.

5.4. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von dem aktuellen Wohnort von Sichtbar Fotografie. Die Anfahrt im Umkreis von 30km vom aktuellen Wohnort, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, wird nicht berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden besprochen und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt (je gefahrenem km 0,50€). Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.5. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Doppelzimmer in der Nähe des Events zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Eventterminen sind in der Regel 2 Übernachtungen erforderlich und empfohlen.

5.6. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers, außer dies wurde ausdrücklich anderweitig besprochen und bestätigt. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt. Bei Hochzeitsreportagen hat die Fotografin einen Anspruch auf Verpflegung auf Gäste-Niveau.


6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird ein Ersatzfotograf gestellt. Hierbei gehen alle Vertragskonditionen sowie Vereinbarungen auf den Ersatzfotografen über. Sollte kein Ersatzfotograf gestellt werden können, wird dem Auftraggeber nichts in Rechnung gestellt und die Anzahlung wieder zurücküberwiesen.

6.3. wird der Vertrag seitens des Auftraggebers gekündigt behält sich der Auftragnehmer vor die Anzahlung aufgrund eines Vermögensschadens zu behalten.

6.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.


7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum der Fotografin.

7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung und Verfielfältung inklusive Querverweis zur Fotografin). Diese Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der Verkauf und die Weitergabe an Dritte (kommerzielle Nutzungsrechte) bedürfen Schriftform und eine Unterschrift aller Parteien.

7.3. Der Auftragnehmer darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Social Media, Ausstellungen, Messen, Blog, Fachmagazine für Fotografen oder Hochzeiten etc.). Natürlich respektiert der Auftragnehmer die Privatsphäre aufs äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein (schriftlich im Vertrag festgehalten). Selbstverständlich berücksichtigt der Auftragnehmer diesen Wunsch, bittet aber gleichzeitig zu bedenken, dass sein Portfolio für das Unternehmen essentiell ist.

7.4. Der Auftraggeber informiert seine Gäste über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der Fotos. Daher geht der Auftragnehmer bis auf weiteres davon aus, dass Fotos der Gäste im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass das keine Einwilligung darstellt, allerdings würde eine Einwilligungserklärung von jedem Gast einzuholen einen unverhältnismäßigen Aufwand und einen störenden Eingriff in den Ablauf darstellen. Des Weiteren stellt sich der Auftragnehmer vor Ort und jederzeit bereit Auskunft über personenbezogene Daten zu geben und unverzüglich zu löschen, sollte dies der Wunsch des Betroffenen sein.

7.5. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.


8. Haftungsausschluss

8.1. Sollte es zu einem Vorfall kommen, in dem eine Person (Dritte inbegriffen) während der Arbeitszeit der Fotografin verletzt wird o.Ä., ist die Fotografin nicht verpflichtet, dafür zu haften.

8.2. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt dieser AGB ausgeschlossen.

8.3. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß §536a Abs.1 BGB ist ausgeschlossen.


9. Textform

9.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischenden Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

 
 
 
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